§ 7
Durch die Mitgliederversammlung können Personen, die sich um den Club verdient gemacht haben, auf Vorschlag des Vorstands, mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Diese werden nach ihrer Ernennung zu stimmberechtigten aber beitragsfreien Ehrenmitgliedern auf Lebenszeit.
§ 8
Über die Auflösung des Clubs entscheidet eine eigens hierzu einberufene Mitglieder-versammlung mit 3/4 Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten. Das Vermögen des Clubs fällt einer gemeinnütigen Organisation zu, welche in dieser Versammlung zu bestimmen ist.
§ 9
Der Beitrag zum BCB kostet zur Zeit für die Dauer von einem Jahr 1,50€ / Monat und wird in der nächsten Mitgliederversammlung neu festgelegt. Der Beitrag wird fällig zu Saisonbeginn und bar erhoben.
Nichtmitglieder zahlen 1€ pro Spieltag. Verlorene Spiele kosten 1€ / Spieler
Verwendungszweck der Kasse ist es:
- Kauf von Sportgeräten die der Erhaltung des Spielbetriebs dienen
- Instandhaltung und Erweiterung der Boulebahnen und der Hütte
- für gesellige Zwecke wie Umtrunk, Feier etc.