§ 4
Die Organe des Clubs sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§ 5
Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung. Sie ist zuständig für:
- Entgegennahme der Berichte des Vorstands
- Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
- Entlastung und Wahl des Vorstands
- Wahl der Kassenprüfer
- Festsetzen der Beiträge und deren Fälligkeit
- Satzungsänderungen
- Beschlussfassung über Anträge
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Auflösung des Clubs
Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich, möglichst im ersten Quartal statt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb von zwei Wochen mit derentsprechenden Tagesordnung einzuberufen, wenn es
- der Vorstand beschließt
- 51% der Mitglieder beantragen